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Chapter 1 Page 1Von Gottes Gnaden Johans
Fridrich: Hertzog zu Sach-
sen vnd Churfürst etc.
Allen vnd jglichen vnsern
Prelaten / Grauen / Herrn / denen von der Ritterschafft
vnd Adel / Landvögten / Heubtleuten / Amptleuten /
Amptsuerwesern / Schössern / Gleitsleuten / Reten der
Stedte / vnd sonst allen andern / vnsern Vnterthanen
vnd Verwandten / Entbieten wir vnsern grus / gnad /
vnd alles guts / zuuor.
Ehrwirdige / wolgeborne vnd Edle / lieben Getrewen / Wir geben euch
zu erkennen / Das wir auff beschehens ansuchen / auch anzeigung bewegender
rsachen / bewilliget / vnd den dreien Buchhendelern zu Wittemberg / Mo-
ritzen Goltz / Barteln Vogel / vnd Christoffeln Schrammen / solche Befrei-
hung / gegeben / Das sie / vnd niemands mehr / die nachbenante Bücher / nem-
lich die gantze Biblia Deudsch / den Psalter mit den Summarien / New Testa-
ment klein / Jesus Syrach / Auch D. Martini Luthers Postillen / in vnsern
Fürstenthumen vnd Landen / mögen drücken / feilhaben / vnd verkeuffen
lassen.
Vnd ob die selben Bücher / an andern Orten nachgedrückt würden / So
sollen sie doch in vnsern Fürstenthumen vnd Landen / weder heimlich noch
öffentlich verkaufft / oder feil gehabt werden / Bey Poen hundert gülden / Halb
den Gerichtsheldern jedes Orts / da die Vbertretter befunden / Vnd die ande-
re helffte jnen den bemelten dreien Buchhendlern / verfallen zu sein.
Begern demnach an euch alle / vnd einen jeden in sonderheit darob zu sein /
Damit in ewer jedes zustendigen auch vnsern Ampts vnd Stadgerichten / ob-
bemelte Bücher / zu drücken / noch andern feil zu haben / oder zu verkeuffen / Der
oder die selben theten es denn / mit benanter Dreier wissen / willen vnd schein-
liche zulassung / nicht verstattet. Sonderlich so jemands dawider gethan het-
te / oder thete / gegen dem oder den selbigen / wollet euch auff benanter dreier
Buchverkeuffer / oder jrer Befelhaber ansuchen / mit einbringung vor-
berürter straffe ernstlich vnd vnnachleslich erzeigen / Wolten wir euch
nicht vnuermeldet lassen / Vnd geschicht daran / bey vermei-
dung vnser selbs ernsten straffe / vnsere gentzliche mei-
nung. Zu Vrkund mit vnserm zu rugk auffge-
drucktem Secret besiegelt / Vnd gegeben
zu Torgaw / Donnerstags nach Pe-
tri Kettenfeier / Anno.
M. D. XXXiiij.
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